Donnerstag, 25. November 2010

Gentechnik-Pollenflug weiter verboten


Das Bundesverfassungsgericht hat am gestrigen Mittwoch entschieden: das öffentliche Standortregister, in dem jeder Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) bekannt gemacht werden muss, und die Haftbarmachung von GVO-Bauern wenn Pollenflug fremde Ernten kontaminiert und diese nicht mehr als gentechnikfrei verkauft werden können, sind mit dem Grundgesetz vereinbar.
Geklagt hatte das Land Sachsen-Anhalt, dass sich als Vorreiter in der Biotechnologie sieht. Es erkennt keine Gefahr in genehmigten GVO-Pflanzen, ihre Auskreuzung auf andere Felder sei etwas ganz Natürliches und kein Schaden.
Doch die Haftungsregeln für gentechnische Verunreinigungen seien eine Weiterentwicklung der traditionellen Störerhaftung im Nachbarschaftsrecht. Die Regeln ermöglichten ein verträgliches Nebeneinander von ökologischer, konventioneller und gentechnischer Landwirtschaft, so das Bundesverfassungsgericht.
Das Standortregister sei ein "wichtiger Beitrag zum öffentlichen Meinungsbildungsprozess" und fördere nicht die Gefahr von Straftaten. Sachsen-Anhalt hatte behauptet das dass Standortregister die Gentechgegner geradezu zu Feldzerstörungen einlade.
Mehr dazu in ausführlichen taz-Artikeln hier, hier und ein Kommentar hier.
Aber auch ein anderer Gerichtsentscheid ganz aktuell hier.

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